Eintragung in das Verzeichnis des NGROD in Belgien

Sehr geehrte Tierärztin, sehr geehrter Tierarzt,

Wenn Sie in Belgien ansässig sind und dort den Beruf des Tierarztes ausüben möchten, müssen Sie sich in das Verzeichnis des niederländischsprachigen Regionalrats der Tierärztekammer (NGROD) eintragen lassen.

Erforderliche Unterlagen für Ihren Eintragungsantrag

Zur Bearbeitung Ihres Eintragungsantrags bitten wir Sie, uns folgende Unterlagen zu übermitteln:

  • Das Eintragungsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Die eidesstattliche Erklärung, nur falls Sie vorübergehend keinen rechtmäßigen Wohnsitz in Belgien haben, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Eine Kopie Ihres amtlichen Diploms
  • Eine Anerkennung dieses Diploms durch den FÖD Volksgesundheit oder durch eine der drei Gemeinschaften in Belgien, falls Ihr Diplom nicht in Belgien erworben wurde. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des FÖD Volksgesundheit.
  • Ein aktueller Auszug aus dem Strafregister, der nicht älter als drei Monate ist

Übermittlung Ihrer Unterlagen

Sie können diese Unterlagen per E-Mail an info@ordederdierenartsen.be senden oder per Post an folgende Adresse schicken:

NGROD
Driekoningenplein 12
9820 Merelbeke-Melle
Belgien

Nach Ihrer Eintragung

Nach Bearbeitung Ihrer Unterlagen erhalten Sie Ihre Ordnungsnummer und eine Eintragungsbescheinigung sowie weitere Informationen. Diese werden sowohl per Post an die von Ihnen angegebene Adresse Ihres gesetzlichen Wohnsitzes als auch per E-Mail versandt.

Nach der Eintragung in das Verzeichnis des NGROD dürfen Sie in Belgien den Beruf des Tierarztes ausüben und sind verpflichtet, auf Aufforderung jährlich den Mitgliedsbeitrag zu entrichten.