
Sehr geehrte Tierärztin, sehr geehrter Tierarzt,
Wenn Sie nicht in Belgien, sondern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union rechtmäßig niedergelassen sind und auf belgischem Staatsgebiet tierärztliche Dienstleistungen erbringen möchten, ohne sich dort niederzulassen, müssen Sie sich in das Sonderregister des niederländischsprachigen Regionalrats der Tierärztekammer (NGROD) in Belgien eintragen lassen.
Zur Bearbeitung Ihres Eintragungsantrags bitten wir Sie, uns folgende Unterlagen zu übermitteln:
Sie können diese Unterlagen per E-Mail an info@ordederdierenartsen.be senden oder per Post an folgende Adresse schicken:
NGROD
Driekoningenplein 12
9820 Merelbeke-Melle
Belgien
Nach Bearbeitung Ihrer Unterlagen erhalten Sie Ihre Registrierungsnummer und eine Eintragungsbescheinigung sowie weitere Informationen. Diese werden sowohl per Post an die von Ihnen angegebene Adresse Ihres gesetzlichen Wohnsitzes als auch per E-Mail versandt.
Nach der Eintragung in das Sonderregister des NGROD sind Sie berechtigt, den Beruf des Tierarztes in Belgien auszuüben. Für diese Eintragung fällt kein Mitgliedsbeitrag an. Die Eintragung ist ein Jahr lang gültig und wird nicht automatisch verlängert. Sie müssen selbst rechtzeitig einen Verlängerungsantrag über den FÖD Volksgesundheit stellen.